Drei Gründe dafür, unser Kind an das private deutschsprachige Erich-Kästner-Gymnasium einschreiben zu lassen
- Unterricht in kleinen Gruppen und individueller Umgang mit den einzelnen Schülern
- Erweiterung und Vervollkomnung der Fähigkeiten und Kompetenzen in allen Unterrichtsfächern, nachgewiesen durch hervorragende Ergebnisse in den Sprachprüfungen und den Staatlichen Reifeprüfungen
- Enge vertrauensvolle Beziehungen zwischen Lehrern, Schülern und Eltern
Das Erich-Kästner-Gymnasium verbindet erfolgreich den obligatorischen Lehrplan des bulgarischen Bildungsministeriums mit der Vorbereitung auf das Deutsche Sprachdiplom II der KMK. Als Partnerschule in der PASCH – Initiative wird das Kästner-Gymnasium von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Köln, vertreten von der Fachberatung in Sofia, fachlich betreut und finanziell unterstützt.
Der Lehrplan, in dem fächerübergreifender Unterricht und Projektarbeit eine feste Stelle haben, trägt den modernen Unterrichtsmethoden Rechnung. Die zweite Fremdsprache ist Englisch. Es wird auch Französisch als dritte Fremdsprache angeboten. In den Fächern Deutsch und Englisch werden die Schüler in Gruppen, entsprechend ihrem Sprachniveau unterrichtet.
Ab Klasse 9. beginnt der bilinguale Unterricht. Die Fächer Geschichte, Geografie, Biologie und Chemie werden in Deutsch und Bulgarisch unterrichtet. In fachspezifischen Gruppen (Begegnungsklassen) werden auch Mathematik und Physik auf Deutsch unterrichtet. Zu den zwei Profilfächern, Deutsch und Englisch, wird in Klasse 11. ein drittes Profilfach eingeführt – Bulgarisch oder Mathematik und in Klasse 12. auch ein viertes – Geschichte oder Geografie.
Zweimal im Jahr findet in den naturwissenschaftlichen Fächern praxisbezogener Unterricht im Zentrum für kreatives Lernen, Partner der Akademie der Wissenschaften, statt.
Das Gymnasium verfügt über sehr gut ausgestattete Räume für alle Fächer. Diese sind im Einklang mit den neuesten Unterrichtsmethoden. Vorhanden sind: Multimediaraum, Bibliothek mit Abteilung für DSD, Presse-club und Sportsaal. Es gibt medizinische Versorgung und Wachdienst. Essen und Transport werden als zusätzliche Leistungen angeboten.
Auszug aus den Vorschriften zu Benutzung der Computerräume
Auszug aus Verordnung Nr. 9 über die gesundheitlichen Bestimmungen bei der Benutzung der Computer im Unterricht des Ministeriums für Gesundheit
Anhang Nr. 2 Maximale Dauer bei Arbeit der Schüler mit dem PC
Täglich | Wöchentlich | ||||
Klasse | Arbeit in Min. Nicht länger als | Maximale Unterrichtszahl | Maximale Unterrichtszahl | Arbeit in Min. Nicht länger als | |
I | 20 | 1 | 2 | 40 |
|
II-III | 20 | 2 | 4 | 80 | |
IV-V | 30 | 2 | 4 | 120 | |
VI-VII | 40 | 2 | 5 | 200 | |
VIII-IX | 40 | 2 | 6 | 240 | |
X-XI | 40 | 2 | 10 | 400 |
Auszug aus den Bestimmungen zur gefahrenlosen Arbeit der Schüler im Schulnetz und im Internet der Staatlichen Agentur zum Schutz der Kinder und dem Bildungsministeriums.
IV. Rechte und Pflichte der Schüler:
Art. 12. Die Schüler haben das Recht auf:
1. Gleichen Zugang zu dem Schulnetz und Internet, bei Einhaltung der Schulordnung.
2. Die Arbeit im Netz in der unterrichtsfreien Zeit findet nach Plan, der vom Schuldirektor bestimmt wird.
3. Arbeit im Netz findet nur unter Aufsicht von Lehrern, die vom Schuldirektor bestimmte werden.
4. Die Schüler werden zu Verantwortung bei der Arbeit im Netz geschult.
5. Die Schüler sollen über die Schulpolitik, die die Arbeit im Netz betrifft, informiert.
Art. 13. Die Schüler werden verpflichtet folgende Regel für gefahrenlose Arbeit im Netz einzuhalten:
1. Das Schulnetz und das Internet werden nur zu Bildungszwecke genutzt.
2. Es ist verboten das Netz zu wirtschaftliche und andere Zwecke zu nutzen.
3. Die Schüler dürfen ohne Genehmigung keine vertraulichen Informationen über sich und ihre Eltern ins Netz stellen wie Telefonnummer, Adresse etc.
4. Das Veröffentlichen von persönlichen Bildern ohne Genehmigung wird untersagt.
5. Ohne Genehmigung der Erlern dürfen sich die Schüler nicht mit Personen treffen, die sie im Netz kennengelernt haben.
6. Die Schüller müssen die Aufsichtspersonen unverzüglich über pornographische Inhalte oder Seiten, die Gewaltanwendung, Drogenkonsum, Drogenhandel, Terrorismus u. ä. propagieren, informieren
7. Die Schüler dürfen keine Meldungen beantworten, die bedrohlich oder beleidigend sind.
8. Die Schüler dürfen keine Attachements öffnen, die in Mails von unbekannten Personen beigefügt sind.
9. Das Versenden von anonymen Nachrichten und Kettenmails ist untersagt.
10. Aktivitäten, die das Schulnetz oder andere Systeme gefährden können sind untersagt.
11. Die Benutzung unter fremden: Name, Kennwort und Adresse ist untersagt.
12. Die Schüler dürfen keine falschen persönlichen Informationen benutzen.
13. Die Benutzung von Software ohne Lizenz und anderen Tätigkeiten, die das Urheberecht verletzen ist verboten.
14. Bei Arbeit im Netz müssen die Schüler die Rechte anderer achten und die Autorität der Schule wahren.
Auszug aus der Schulordnung der Erich-Kästner-Schule zu Arbeit mit PC
Pflichte der Schüler
1. Die Schüler dürfen in den PC-Raum nur unter Aufsicht von Lehrer und verlassen diesen sofort nach dem Unterricht.
2. Jeder Arbeitsplatz ist nummeriert und für die Schüler, die dort arbeiten bestimmt.
3. Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Schüler mit den Regeln zu Arbeit am PC vertraut gemacht und müssen unterschreiben.
4. Während des Unterrichts im PC-Raum müssen die Schüler alle Anweisungen der betreuenden Lehrer befolgen.
5. Jeder Schüler trägt die Verantwortung für seinen Arbeitsplatz.
6. Die Benutzung von USB-Sticks u. a. wird nur mit Erlaubnis der Lehrer und an bestimmten PC, s gestattet.
7. Die Benutzung von anderen Geräten wird nur mit Erlaubnis der Lehrer gestattet.
8. Die Verschiebung von Geräten und die Benutzung zu persönliche Zwecken ist untersagt.
9. Die Benutzung von PC, s und Software, die nicht zugelassen sind, ist verboten.
10. Die Vernichtung der, an den Geräten angebrachten Garantieaufkleber ist verboten.
11. Bei Störungen müssen die Lehrer unverzüglich informiert werden.
12. Nach dem Unterricht, verlassen die Schüler ihre Arbeitsplätze im gleichen Zustand, wie vorgefunden.
13. Das Aufhalten im Computerraum während der Pausen ist verboten.
VERANTWORTUNG
Bei Missbrauch der Regel zu Arbeit am PC können Strafen erhängt werden nach den Bestimmungen im Gesetz für die Schulbildung (Art. 139, All. 1).