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Erich-Kästner-Schule

Kindergarten | Grundschule | Gymnasium

Wenn die Zukunft Ihres Kindes mit der deutschen Sprache verbunden ist, gibt es fünf gute Gründe dafür Ihr Kind bei uns anzumelden.

  • Die Schule verbindet erfolgreich das obligatorische Schulprogramm des bulgarischen Bildungsministeriums mit einem intensiven Deutschunterricht. Die Methodik des Deutschunterrichtes wurde mit der Beteiligung von Lehrern aus Deutschland entwickelt. Sie verbindet die modernen europäischen Unterrichtsmethoden mit diesen aus dem bulgarischen Schulsystem. Der Informatik-Unterricht beginnt ab Klasse 1., Englisch als zweite Fremdsprache wird ab Klasse 4. gelernt.
  • Im Zusammenhang mit dem Projekt “Interkulturelle Schule“ wird der Deutschunterricht von Klasse 1. bis Klasse 7. kontinuierlich mit verschiedenen Fächern auf Deutsch ausgebaut, wie Musik, Sport, Geografie, Geschichte, Landeskunde, Naturkunde und Projektarbeit.
  • Die Lehrkräfte sind hochqualifiziert und verfügen über langjährige pädagogische Erfahrung. Sie wenden moderne Unterrichtsmethoden und gerechte Beurteilungskriterien an, stellen hohe Anforderungen an sich und die Schüler.
  • Die Schule befindet sich in einem eigenen Gebäude, mitten in einer kleinen grünen Parkanlage. Die Klassenzimmer sind hell und freundlich. Die Zimmer für den Fachunterricht sind gut ausgestattet, sowie auch den PC-Raum und die Sporthalle. Die Schulbibliothek ist reich an Lehrbüchern und zusätzliche Materialien. Die Schule verfügt über eine eigene Küche. Sie bietet medizinische Betreuung der Kinder, Bewachung des Schulgebäudes und einen eigenen Schultransport an.
  • Das Programm für außerschulische Aktivitäten eröffnet die Möglichkeit unterschiedliche Sportarten wie Schwimmen, Karate, Tischtennis und Tennis, Basketball, Fußball, Schach und Ski auszuüben. Darüber hinaus können sich die Kinder beim Malen, Tanzen, oder bei den Proben und Konzerten der schuleigenen Vokalgruppe beteiligen. Es werden regelmäßig Grüne und Weiße Schule organisiert, sowie auch Lernausflüge und Klassenfahrten.

 

 

Auszug aus den Vorschriften zu Benutzung der Computerräume

Auszug aus Verordnung Nr. 9 über die gesundheitlichen Bestimmungen bei der Benutzung der Computer im Unterricht des Ministeriums für Gesundheit


Anhang Nr. 2 Maximale Dauer bei Arbeit der Schüler mit dem PC

  Täglich Wöchentlich
Klasse Arbeit in Min. Nicht länger als Maximale Unterrichtszahl Maximale Unterrichtszahl Arbeit in Min. Nicht länger als
I 20 1 2 40
II-III 20 2 4 80
IV-V 30 2 4 120
VI-VII 40 2 5 200
VIII-IX 40 2 6 240
X-XI 40 2 10 400

 

Auszug aus den Bestimmungen zur gefahrenlosen Arbeit der Schüler im Schulnetz und im Internet der Staatlichen Agentur zum Schutz der Kinder und dem Bildungsministeriums.

IV. Rechte und Pflichte der Schüler:

Art. 12. Die Schüler haben das Recht auf:

1. Gleichen Zugang zu dem Schulnetz und Internet, bei Einhaltung der Schulordnung.

2. Die Arbeit im Netz in der unterrichtsfreien Zeit findet nach Plan, der vom Schuldirektor bestimmt wird.

3. Arbeit im Netz findet nur unter Aufsicht von Lehrern, die vom Schuldirektor bestimmte werden.

4. Die Schüler werden zu Verantwortung bei der Arbeit im Netz geschult.

5. Die Schüler sollen über die Schulpolitik, die die Arbeit im Netz betrifft, informiert.

Art. 13. Die Schüler werden verpflichtet folgende Regel für gefahrenlose Arbeit im Netz einzuhalten:

1. Das Schulnetz und das Internet werden nur zu Bildungszwecke genutzt.

2. Es ist verboten das Netz zu wirtschaftliche und andere Zwecke zu nutzen.

3. Die Schüler dürfen ohne Genehmigung keine vertraulichen Informationen über sich und ihre Eltern ins Netz stellen wie Telefonnummer, Adresse etc.

4. Das Veröffentlichen von persönlichen Bildern ohne Genehmigung wird untersagt.

5. Ohne Genehmigung der Erlern dürfen sich die Schüler nicht mit Personen treffen, die sie im Netz kennengelernt haben.

6. Die Schüller müssen die Aufsichtspersonen unverzüglich über pornographische Inhalte oder Seiten, die Gewaltanwendung, Drogenkonsum, Drogenhandel, Terrorismus u. ä. propagieren, informieren

7. Die Schüler dürfen keine Meldungen beantworten, die bedrohlich oder beleidigend sind.

8. Die Schüler dürfen keine Attachements öffnen, die in Mails von unbekannten Personen beigefügt sind.

9. Das Versenden von anonymen Nachrichten und Kettenmails ist untersagt.

10. Aktivitäten, die das Schulnetz oder andere Systeme gefährden können sind untersagt.

11. Die Benutzung unter fremden: Name, Kennwort und Adresse ist untersagt.

12. Die Schüler dürfen keine falschen persönlichen Informationen benutzen.

13. Die Benutzung von Software ohne Lizenz und anderen Tätigkeiten, die das Urheberecht verletzen ist verboten.

14. Bei Arbeit im Netz müssen die Schüler die Rechte anderer achten und die Autorität der Schule wahren.

 

Auszug aus der Schulordnung der Erich-Kästner-Schule zu Arbeit mit PC

Pflichte der Schüler

1. Die Schüler dürfen in den PC-Raum nur unter Aufsicht von Lehrer und verlassen diesen sofort nach dem Unterricht.

2. Jeder Arbeitsplatz ist nummeriert und für die Schüler, die dort arbeiten bestimmt.

3. Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Schüler mit den Regeln zu Arbeit am PC vertraut gemacht und müssen unterschreiben.

4. Während des Unterrichts im PC-Raum müssen die Schüler alle Anweisungen der betreuenden Lehrer befolgen.

5. Jeder Schüler trägt die Verantwortung für seinen Arbeitsplatz.

6. Die Benutzung von USB-Sticks u. a. wird nur mit Erlaubnis der Lehrer und an bestimmten PC, s gestattet.

7. Die Benutzung von anderen Geräten wird nur mit Erlaubnis der Lehrer gestattet.

8. Die Verschiebung von Geräten und die Benutzung zu persönliche Zwecken ist untersagt.

9. Die Benutzung von PC, s und Software, die nicht zugelassen sind, ist verboten.

10. Die Vernichtung der, an den Geräten angebrachten Garantieaufkleber ist verboten.

11. Bei Störungen müssen die Lehrer unverzüglich informiert werden.

12. Nach dem Unterricht, verlassen die Schüler ihre Arbeitsplätze im gleichen Zustand, wie vorgefunden.

13. Das Aufhalten im Computerraum während der Pausen ist verboten.

 

VERANTWORTUNG

Bei Missbrauch der Regel zu Arbeit am PC können Strafen erhängt werden nach den Bestimmungen im Gesetz für die Schulbildung (Art. 139, All. 1).

 

Grund- und Oberschule

Die Schule verbindet erfolgreich das obligatorische Schulprogramm des bulgarischen Bildungsministeriums mit einem intensiven Deutschunterricht. Die Methodik des Deutschunterrichtes wurde mit der Beteiligung von Lehrern aus Deutschland entwickelt. Sie verbindet die modernen europäischen Unterrichtsmethoden mit diesen aus dem bulgarischen Schulsystem. Der Informatik-Unterricht beginnt ab Klasse 1., Englisch als zweite Fremdsprache wird ab Klasse 4. gelernt.

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Schulleiterin

Lidia Vassileva  

LIDIA VASSILEVA
ist Schulleiterin der Erich-Kästner-Schule seit 2021.

lidiavassileva@eks-bg.eu

 

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Einrichtung

Grund- und Oberschule

Die Schüler verfügen über geräumige, helle und gut ausgestattete Räumlichkeiten.

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Schulgebühren

Vollständige Auflistung der Gebühren in der Erich-Kästner-Grundschule, sowie der Bedingungen für Preisnachlässe.

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Anmeldung

Liste der erforderlichen Einschreibungsunterlagen.

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